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   OVG Hamburg, 18.01.2016 - 1 Bf 152/15.Z   

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https://dejure.org/2016,8041
OVG Hamburg, 18.01.2016 - 1 Bf 152/15.Z (https://dejure.org/2016,8041)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 18.01.2016 - 1 Bf 152/15.Z (https://dejure.org/2016,8041)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 18. Januar 2016 - 1 Bf 152/15.Z (https://dejure.org/2016,8041)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 67 Abs 4 VwGO, § 56 VwGO, § 174 Abs 1 ZPO, § 189 ZPO
    Zur Wirksamkeit der Zustellung eines Urteils gegen Empfangsbekenntnis an Personen einer kirchlichen Beratungsstelle - zur Vertretungsbefugnis vor dem Oberverwaltungsgericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertretungsbefugnis eines zugelassenen Rechtsanwalts i.R.d. Tätigkeit als Volljurist für eine kirchliche Beratungsstelle; Zustellung an eine als "Volljurist" bevollmächtigte Person gegen Empfangsbekenntnis; Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertretungsbefugnis eines zugelassenen Rechtsanwalts i.R.d. Tätigkeit als Volljurist für eine kirchliche Beratungsstelle; Zustellung an eine als "Volljurist" bevollmächtigte Person gegen Empfangsbekenntnis; Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • rechtsportal.de

    Vertretungsbefugnis eines zugelassenen Rechtsanwalts i.R.d. Tätigkeit als Volljurist für eine kirchliche Beratungsstelle; Zustellung an eine als "Volljurist" bevollmächtigte Person gegen Empfangsbekenntnis; Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2016, 620
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 21.11.1985 - 2 AZR 21/85

    Kündigung wegen eines sogenannten Mischtatbestandes

    Auszug aus OVG Hamburg, 18.01.2016 - 1 Bf 152/15
    Soweit eine Vertretung durch Prozessbevollmächtigte vorgeschrieben ist, sind Prozesshandlungen und sonstige Erklärungen durch eine Person, die als Rechtsanwalt zugelassen ist, nur dann wirksam, wenn offen erkennbar ist, dass der Schriftsatz in der Eigenschaft als Rechtsanwalt verfasst und eingereicht worden ist (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 1.11.1999, A 1 S 142/99, DVBl. 2000, 140, juris Rn. 1, 2; BAG, Beschl. v. 19.3.1996, 2 AZB 36/95, NJW 1996, 2254, juris, Rn. 7 ff.; Urt. v. 21.11.1985, 2 AZR 21/85, juris Rn. 19).

    Auch die Formulierung des Antrags ("wird beantragt" - "Der Antrag wird in Kürze begründet werden") deutet nicht klar darauf hin, dass sie den Antrag in der Eigenschaft als Rechtsanwältin stellen wollte (so aber im Fall von BAG, Urt. v. 21.11.1985, a.a.O.).

  • BAG, 19.03.1996 - 2 AZB 36/95

    Postulationsfähigkeit eines Syndikusanwalts

    Auszug aus OVG Hamburg, 18.01.2016 - 1 Bf 152/15
    Soweit eine Vertretung durch Prozessbevollmächtigte vorgeschrieben ist, sind Prozesshandlungen und sonstige Erklärungen durch eine Person, die als Rechtsanwalt zugelassen ist, nur dann wirksam, wenn offen erkennbar ist, dass der Schriftsatz in der Eigenschaft als Rechtsanwalt verfasst und eingereicht worden ist (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 1.11.1999, A 1 S 142/99, DVBl. 2000, 140, juris Rn. 1, 2; BAG, Beschl. v. 19.3.1996, 2 AZB 36/95, NJW 1996, 2254, juris, Rn. 7 ff.; Urt. v. 21.11.1985, 2 AZR 21/85, juris Rn. 19).

    Er hat die Verantwortung für Prozesshandlungen unabhängig von dienstrechtlichen Weisungen zu übernehmen (vgl. BAG, Beschl. v. 19.3.1996, a.a.O.).

  • BGH, 10.06.1976 - IX ZR 51/75

    Zustellung an Vertreter des Anwalts

    Auszug aus OVG Hamburg, 18.01.2016 - 1 Bf 152/15
    Für Rechtsanwälte ist höchstrichterlich entschieden, dass jedenfalls in Verfahren, in denen kein Vertretungszwang besteht - so auch vorliegend im erstinstanzlichen Verfahren -, ein Anwalt nicht gehindert ist, einen Dritten, etwa einen Büroangestellten, zur Entgegennahme von Zustellungen gegen Empfangsbekenntnis zu ermächtigen (vgl. BGH, Urt. v. 10.6.1976, IX ZR 51/75, BGHZ 67, 10, juris Rn. 6 f. m.w.N.).

    Hieraus wird eine Ermächtigung an die Verwaltungsmitarbeiter von fluchtpunkt zur Entgegennahme von Schriftstücken, zumindest in Form der stillschweigenden Duldung der entsprechenden Verfahrensweise (so auch BGH, Urt. v. 10.6.1976, a.a.O., juris Rn. 8), ersichtlich, falls bei der Beratungsstelle fluchtpunkt insoweit nicht sogar eine ausdrückliche Regelung existiert.

  • BVerwG, 06.04.2005 - 7 B 1.05

    Vertretungszwang, prozessualer; Behördenprivileg; Befähigung Richteramt;

    Auszug aus OVG Hamburg, 18.01.2016 - 1 Bf 152/15
    Immerhin muss aber auch hier der nach außen Auftretende selbst die Befähigung zum Richteramt haben und für die Einlegung des Rechtsmittels die fachliche und rechtliche Verantwortung unmittelbar wahrnehmen und dies auch für andere offenlegen; es genügt nach dem Gebot der Klarheit über die Wirksamkeit eines Rechtsmittels nicht, wenn lediglich die innerdienstliche Verantwortung von einer entsprechend qualifizierten Person übernommen wird (so BVerwG, Beschl. v. 6.4.2005, 7 B 1.05, NVwZ 2005, 827, juris Rn. 2).
  • BVerwG, 31.07.1998 - 9 B 776.98

    Zustellung an mehrere Bevollmächtigte; Beginn der Frist nach erster Zustellung.

    Auszug aus OVG Hamburg, 18.01.2016 - 1 Bf 152/15
    Bevollmächtigt ein Beteiligter mehrere Personen, so kann eine Zustellung an jeden von ihnen - vorbehaltlich der zutreffenden Zustellungsart - wirksam bewirkt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.7.1998, 9 B 776.98, NJW 1998, 3582; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, § 56 Rn. 14; Vollkommer in: Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 84 Rn. 3 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.1999 - A 1 S 142/99
    Auszug aus OVG Hamburg, 18.01.2016 - 1 Bf 152/15
    Soweit eine Vertretung durch Prozessbevollmächtigte vorgeschrieben ist, sind Prozesshandlungen und sonstige Erklärungen durch eine Person, die als Rechtsanwalt zugelassen ist, nur dann wirksam, wenn offen erkennbar ist, dass der Schriftsatz in der Eigenschaft als Rechtsanwalt verfasst und eingereicht worden ist (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 1.11.1999, A 1 S 142/99, DVBl. 2000, 140, juris Rn. 1, 2; BAG, Beschl. v. 19.3.1996, 2 AZB 36/95, NJW 1996, 2254, juris, Rn. 7 ff.; Urt. v. 21.11.1985, 2 AZR 21/85, juris Rn. 19).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2022 - 1 LZ 451/22

    Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs durch einen Rechtsanwalt

    Soweit das beschriebene Verhalten des Klägers und u. a. auch der Umstand, dass er erst auf die gerichtliche Verfügung vom 11. August 2022 mitgeteilt hat, Anwalt zu sein, dabei aber gleichzeitig vorgetragen hat, "Wolgastsachen ... z. T. im privaten Büro z. T. als Rechtsanwalt" bearbeitet zu haben, möglicherweise darauf hinweisen könnte, dass der Kläger im vorliegenden Verfahren gerade nicht als Rechtsanwalt (in eigener Sache) tätig werden wollte (vgl. zu diesem Erfordernis der Vertretungsbefugnis OVG Hamburg, Beschluss vom 18. Januar 2016 - 1 Bf 152/15.Z -, juris Rn. 22 m. w. N.), wäre im Übrigen jedenfalls das Vertretungserfordernis des § 67 Abs. 4 VwGO nicht eingehalten und der Zulassungsantrag aus diesem Grunde ebenfalls nicht fristwahrend gestellt worden.
  • OVG Sachsen, 12.06.2018 - 11 F 16/17

    überlange Verfahrensdauer

    Diese wurde jedoch durch die rückwirkende Genehmigung der Prozesshandlung durch den jetzigen, vor Fristablauf bestellten anwaltlichen Prozessbevollmächtigten geheilt (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 30. August 2001 - 9 VR 6.01 -, juris Rn. 5 m. w. N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23. Juni 2016 - OVG 61 PV 4.15 -, juris Rn. 28; OVG Hamburg, Beschl. v. 18. Januar 2016 - 1 Bf 152/15.Z -, juris Rn. 27).
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